Die BürgerEnergieGenossenschaft Durmersheim besteht aus verschiedenen Organen und unterstützenden Gruppen.
Generalversammlung (Mitgliederversammlung der Genossinnen und Genossen)
Die Mitglieder üben ihre Rechte in den Angelegenheiten der Genossenschaft in der Generalversammlung aus.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen und sich zu diesem Zweck über die Angelegenheiten der Genossenschaft zu unterrichten.
Vorstand
Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft gemäß den Vorschriften der Gesetze, insbesondere des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand.
Fachbeirat
Der Fachbeirat ist kein Organ gemäß Satzung. Er unterstützt den Vorstand im aktiven Geschäft und kann Aufgaben übernehmen die an ihn delegiert werden.